Warnemünder Werftbecken: Vorzugsvariante Mehrzweckhafen


21. März 2017

Zum dritten Mal ging es im Rahmen der Warnemünder Ortsbeiratssitzung in der vergangene Woche um die künftige Nutzung des alten Werftbeckens – seit Dezember 2016 städtisches Eigentum. Nochmals stellten Gunar Abend, Abteilungsleiter Hafenbau und -bewirtschaftung beim Amt für Verkehrsanlagen und Torsten Retzlaff, Geschäftsführender Direktor beim Planungsbüro Inros Lackner, die drei Entwicklungsvarianten als Gewerbe-, Kreuzfahrt- oder Mehrzweckhafen mit deren Vor- und Nachteilen vor.

Die Variante Gewerbehafen belässt das Werftbecken in seiner jetzigen Struktur und schafft Liegeplätze für Schiffe mit einem Tiefgang von mehr als neun Metern sowie angrenzende maritime Gewerbeflächen. Die Gesamtkosten für diese Variante inklusive Altlastensanierung werden überschlägig auf 50 Millionen Euro geschätzt. Fördermittel zur Umsetzung dieser Entwicklungsvariante werden nicht in Aussicht gestellt.

Die Variante Kreuzfahrthafen fokussiert einzig auf einen weiteren Liegeplatz für die Kreuzschifffahrt. Zur Schaffung dieses neuen Kreuzfahrtliegeplatzes müsste allerdings das Becken vollständig verfüllt werden. Die historische Struktur wäre damit vollständig zerstört, das Werftbecken verschwunden und die 130-jährige Geschichte dieses Ortes nicht mehr nachvollziehbar. Maritime Gewerbeflächen im Hinterland könnten nur außerhalb der Kreuzfahrtsaison die seeseitige Anbindung über den neuen Liegeplatz nutzen. Die Kosten für diese Variante  werden inklusive Altlastensanierung auf 72 Millionen Euro angegeben. Eine Förderung wäre zwar möglich, würde aber auf Grund der Fokussierung auf die Kreuzschifffahrt im Vergleich zur Variante Mehrzweckhafen geringer ausfallen. Auch die zum Teil abweichenden Anforderungen aus dem fortzuschreibenden Strukturkonzept könnten die Förderfähigkeit negativ beeinflussen.

Bleibt noch die Variante Mehrzweckhafen – sie vereint Merkmale eines Gewerbe- und Kreuzfahrthafens. Dazu würde das Hafenbecken nur teilweise verfüllt und die seeseitige Zufahrt aufgeweitet. Es entstehen ein Liegeplatz für die Kreuzschifffahrt sowie neue Liegeplätze für weitere (kleinere) Schiffe. Neben der nötigen Kreuzfahrt-Infrastruktur sind maritime Gewerbeflächen mit einem uneingeschränkten Wasserzugang vorgesehen. Der Mehrzweckhafen ermögliche eine hohe Variabilität für zukünftige Anforderungen und würde damit auch der wechselvollen Geschichte des Areals gerecht. Und weil die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind, seien auch die Fördermöglichkeiten gut. Für die Umsetzung und Altlastensanierung werden Gesamtkosten von etwa 69 Millionen Euro veranschlagt.

Diese letzte Variante vereint die meisten Vorteile auf sich und findet auch die Zustimmung von Hafenkapitän Gisbert Ruhnke, der zur Eile mahnt: „Wir brauchen jetzt endlich einen Bürgerschaftsbeschluss um weiter zu kommen.“ Gleichzeitig entkräftet er den Einwand von Ortsbeiratsmitglied Helge Bothur, wonach die Kreuzfahrtschiffe vor Ort nicht drehen könnten: „Die Bedingungen sind ähnlich, wie in Kiel und da funktioniert es auch.“  

Der Warnemünder Ortsbeirat folgt der Empfehlung und votiert mit acht Ja-Stimmen und einer Enthaltung für die Entwicklung als Mehrzweckhafen, ohne sich jedoch auf eine Gestaltung festzulegen. Am 5. April soll die Rostocker Bürgerschaft abschließend zu dem Thema entscheiden. Die Stadtverwaltung rechnet mit einer Bauzeit von zwei Jahren.

Fest steht, dass die enormen finanziellen Mittel durch die Stadt Rostock in jedem Fall nur unter Inanspruchnahme von Fördergeldern aufgebracht werden können. Die derzeitige Förderperiode im Rahmen des Solidarpaktes II läuft jedoch Ende 2019 aus. Da nach Aussage der Stadtverwaltung in den folgenden Jahren weniger Mittel zur Verfügung stehen und somit mehr Eigenmittel erbracht werden müssen, ist eine Fördermittelbeantragung bis November 2019 durchaus sinnvoll.

Foto: Günther Rausch


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