Neuer B-Plan gegen Wildwuchs an Ferienwohnungen


25. Februar 2017

Trotz neuer Wohngebiete werden die Warnemünder zahlenmäßig immer weniger. Allein zwischen 1992 und 2015 sollen dem Ortsteil 2.332 Bewohner – die meisten davon mit Hauptwohnsitz – abhandengekommen sein.

Als Ursache für den Einwohnerschwund wurde die noch immer gern praktizierte Umwandlung von Wohnraum in (lohnenswertere) Ferienunterkünfte ausgemacht. Um den im Strukturkonzept Warnemünde herausgearbeiteten Erhalt eines „urbanen Gleichgewichts“ abzusichern, ist die Stadtverwaltung nun gehalten, dem illegalen Umwandlungstrend Einhalt zu gebieten. Von der Rostocker Bürgerschaft wurde dazu Anfang Februar beschlossen, dass nicht genehmigte Ferienwohnungen in Warnemünde bis zum 1. Februar 2020 wieder in Dauerwohnungen umgewandelt werden müssen. Das betrifft all jene Bereiche des Ostseebades, die durch Wohnnutzung geprägt sind. Gerade hier wirkt sich die Feriennutzung oft auch störend auf die Nachbarschaft aus.

In touristisch sehr attraktiven Bereichen, etwa rund um die Flaniermeile Alter Strom, sind neben Dauerwohnungen auch Ferienwohnungen erlaubt. Gleiches gilt für Strandweg, Seestraße oder die Villenbebauungen am Kurpark. Hingegen sollen die an die Richard-Wagner- oder Rostocker Straße angrenzenden Wohngebiete künftig Dauerbewohnern vorbehalten bleiben. Baurechtlich genehmigte Ferienwohnungen sind nicht betroffen.

Zur Sicherung der Planungen – die Bestanderfassung war sehr zeitintensiv – hatte die Bürgerschaft schon im Januar 2013 eine so genannte Veränderungssperre beschlossen und diese in den folgenden Jahren auch immer wieder verlängert. Der allgemeine Trend zur Umwandlung von Dauer- in Ferienwohnungen wurde dadurch jedoch nicht wirklich durchbrochen. Vielmehr hat sich die Situation in den vergangenen Jahren noch verschärft.

Der Bebauungsplan Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen" soll das Mittel der Wahl sein, eindeutig festzulegen in welchen Quartieren Ferienwohnungen erlaubt sind und in welchen nicht. Etwa 300 Ferienobjekte sollen von der Rückumwandlung betroffen sein. Aktuell erarbeitet das städtische Bauamt eine Strategie, zur Umsetzung des neuen B-Plans.

  • Planzeichnung
    (Quelle: Stadt- und Regionalplanung Partnergesellschaft Dipl. Ing. Martin Hufmann, Dipl. Geogr. Lars Fricke)


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