Entscheid über Bebauung des Landschaftsschutzgebietes vertagt


04. April 2017

Zu mindestens als kleinen Teilerfolg bewertet die neu gegründete Bürgerinitiative, BI, gegen eine Bebauung des Landschaftsschutzgebietes Diedrichshäger Land, die Tatsache, dass das Thema von der Tagesordnung der morgigen Bürgerschaftssitzung gestrichen wurde. „Die für den Nachmittag angesetzte Demonstration vor dem Rathaus findet aus diesem Grund nicht statt“, informiert BI-Sprecher Stephan Porst, der jedoch persönlich zugegen sein wird, um mit eventuell anwesenden Demonstranten die geänderte Sachlage zu besprechen.  

Gründe für die Änderung der Tagesordnung wurden nicht bekanntgegeben. Möglicherweise  sah man durch das erhöhte Medieninteresse und den nicht abebben wollenden „Bürgerzorn“ der Abstimmungserfolg gefährdet. Vielleicht wollte man einfach etwas Druck „aus dem Kessel“ nehmen.   Fakt ist jedoch, dass den engagierten Bebauungsgegnern damit deutlich mehr Zeit bleibt, sich zu konstituieren und auch die Unterschriftensammlung weiter voranzutreiben. „Meine Vorstellung wäre, gleich die 4.000 nötigen Unterschriften für ein Bürgerbegehren anzupeilen“, meint Stephan Porst. Der Diedrichshäger weiß aber auch, dass gewisse Formalitäten und Fristen einzuhalten sind – beides will er vorab prüfen. Für ein Bürgerbegehren sei seiner Meinung nach 2017 wegen der bevorstehenden Bundestagswahl ein gutes Jahr.  Rechtliche Schritte gegen eine Bebauung des Landschaftsschutzgebietes werden parallel vorangetrieben.

Als sehr wichtig stuft die Bürgerinitiative die sich nun ergebende Möglichkeit ein, mit den Abgeordneten des Stadtparlaments in Verbindung zu bleiben. Ein erstes Gespräch mit der Fraktion Die Linke hat es bereits gegeben.


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limalo - 05.04.2017 um 12:40 Uhr
Geht es hier um bezahlbare Wohnungen und mangelden Wohnraum ? Oder sind hier andere Interessen "im Spiel".
Das kommunale Wohnungsunternehmen WIRO zu Beispiel hat über 200 leer stehende Wohnungen , die sicher noch bezahlbar sind !
Eine Bebauung dieses Landschaftsschutzgebietes d a r f nicht genehmigt werden.!
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