Der Warnemünder
Angeln

Touristenfischereischein

Touristen dürfen an der Küste auch ohne Vorkenntnisse angeln oder ihr Glück beim Hochseeangeln auf einem der Fischkutter suchen.
Bedingungen sind ein Touristenfischereischein und ein Angelberechtigungsschein für die Warnow, Binnengewässer oder die Küste. Beides ist in der Tourist-Information erhältlich und kann auch online beantragt werden.

Der Preis für den Touristenfischereischein beträgt 20 EUR zzgl. Porto und Nachnahme plus MwSt. Er kann einmalig pro Jahr erworben werden und gilt ab Datum 28 Tage.
Folgende Angaben sind notwendig, um sich einen Touristenfischereischein per Post zusenden zu lassen:

Schicken Sie bitte alles per E-Mail oder Post zurück, nicht per FAX an:
Tourist-Information
Universitätsplatz 6 (Barocksaal)
18055 Rostock
E-Mail: touristinfo@rostock.de

Bei der Tourist-Information in Rostock oder Warnemünde sind außerdem folgende Angelberechtigungen zu erwerben:

Für die Küstengewässer (Ostsee)

  • Tageskarten zu 5 EUR
  • Wochenkarten zu 10 EUR
  • Jahresangelkarten zu 20 EUR

Für die Warnow (zwischen Akerwerft und Schleuse Mühlendamm)

  • Tageskarten zu 3 EUR
  • Wochenkarten zu 5 EUR
  • Angelberechtigungen für 28 Tage zu 10 EUR
  • Jahreskarte zu 20 EUR

Der Preis für die Verlängerung des Touristenfischereischeins beträgt 13 EUR zzgl. Porto und
Nachnahme plus MwSt. Die Verlängerung für jeweils 28 Tage kann gleichzeitig mit dem Touristenfischereischein beantragt und ausgestellt werden.

Fischereigewässer der Hansestadt Rostock

Unterwarnow vom Unterhaupt der Schifffahrtsschleuse am Mühlendamm in Rostock bis zur Höhe der Verbindungslinie Nordkante der Insel Pagenwerder rechtwinklig bis zur Westseite WarnowuferBreitling und Radel (Moorgraben und Radelsee) bis zur Feldgrenze Markgrafenheide

Weitere Informationen:
Hafenamt Rostock
Herr Trams
Psf. 48 10 46
18132 Rostock
Tel. 0381 - 381 8703

Das Angeln im Seehafen Rostock und im Fischereihafen ist ab dem 01. Juli 2004 nach internationalem Sicherheitscode ISPS verboten!

Fischereischein / Angelberechtigungsschein

Angeln dürfen in den genannten Rostocker Gewässern nur die Inhaber eines gültigen Fischereischeines und eines gültigen Angelberechtigungsscheines. Der Fischereischein ist für alle Angler Pflicht, die das 10. Lebensjahr vollendet haben.
Der Fischereischein wird auf Lebenszeit erteilt.
Der Angelberechtigungsschein kann für die Dauer eines Fischereijahres (vom 01. Juni bis 31. Mai des Folgejahres) oder auch für eine Woche oder einen Tag erteilt werden.

Entgelte


Für einen Rostocker Angelberechtigungsschein sind folgende Entgelte zu entrichten:

  • wenn ausschließlich vom Ufer aus geangelt werden soll, 10,00 EUR pro Jahr
  • wenn vom Ufer und/oder vom Boot aus geangelt werden soll 15,00 EUR pro Jahr
  • für eine Angelberechtigung - Wochenkarte, 3,50 EUR
  • für eine Angelberechtigung - Tageskarte, 1,50 EUR

Lehrgänge

  • Lehrgänge zum Erwerb des Fischereischeines werden angeboten von:
    Kreisanglerverband der Hansestadt Rostock e.V.
    Strandstr. 24
    18055 Rostock
    Tel.: (0381) 49 95 284
  • Warnemünder Fischereikutterverein Jugend zur See e.V.
    Mittelmole, Am Bahnhof 5
    18119 Warnemünde
    Tel.: (0381) 51 91 918

Dorschmarkierungen

Am Riff Nienhagen und am Riff Rosenort werden durch den Verein Fisch und Umwelt M-V seit einigen Jahren Markierungen an Dorschen vorgenommen, um deren Standort- und Wanderverhalten besser nachvollziehen zu können. Der Verein bittet dringend um Rückmeldungen zu gefangenen markierten Dorschen. Für jeden gefangenen Dorsch mit einer Marke ohne Sender ist eine Fangprämie von 5,00 EUR und mit Sender von 25,00 EUR ausgesetzt.

» weitere Informationen

 







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